Unternehmen

Allgemeines

Die Unternehmensberatung gehört zum Kernbereich unserer Tätigkeit. Wir beraten unsere Mandanten ständig und umfassend von der Einführungsphase in den polnischen Wirtschaftsraum bis zum Abschluss der Aktivität.

In der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, Sachverständigen, Patentanwälten und Rechnungsbüros bieten wir einen vollen Umfang der Rechtsbetreuung für die Unternehmer. Unsere Dienste umfassen die innere Beratung sowie Außenvertretung.

Im Rahmen der Unternehmensberatung können wir unseren Mandanten insbesondre folgenden Dienstleistungen anbieten:

  1. Gründung von Gesellschaften, Änderungen der Satzungen,
  2. Laufende Rechtsberatung,
  3. Anfertigung von Rechtsgutachten sowie Vertragsüberprüfung,
  4. Vertretung vor Gerichten und Behörden (darin in Kartell-, Energie- und Vergaberechtsverfahren)
  5. innere Beratung, darin Vorbereitung der Beschlüsse und Protokolle der Gesellschaftsorgane, Anmeldung zu entsprechenden Register und Amtsblätter, Änderungen zu den Gesellschaftsverträge usw.,
  6. Teilnahme an Besprechungen und anderen Treffen, insbesondere Sitzungen der Gesellschaftsorgane und Verhandlungen mit Wirtschaftspartner,
  7. Führung von Sorgfaltspflichten (due dilligence).

Die Eigenart der Aktivitäten der Mandanten ist eine Quelle von untypischen Rechtsproblemen. Die unterschiedlichen Bedingungen und Probleme, die mit der Führung einer Raffinerie, eines Energieversorgungs-, Beförderungsunternehmen oder eines Architektenbüros verbunden sind, erfordert von uns sachbezogenen Rechtskenntnisse und Erfahrung, was schließlich zur einer Spezialisierung führt.

Unsere Kanzlei verfügt über die praktische Erfahrung in den folgenden Bereiche:

  • Fusionen und Firmenübernahmen (M&A)
  • Vergabe- und Vertragsordnung
  • Energie
  • Immobilien
  • Investitionsbetreuung. FIDIC
  • Außenhandel
  • Logistik und Beförderung
  • Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberechte
  • Persönlicher Datenschutz
  • Wettbewerb- und Verbraucherschutz
  • Internationales Zivilverfahren
  • Streitschlichtung
  • Arbeitsrecht
  • Steuerberatung

Fusionen und Firmenübernahmen (M&A)

Wir verfügen über eine fundierte Erfahrung in der Rechtsbetreuung von Kapitalgruppen. Mehrmals habe wir bei Umstrukturierungsprozessen beraten, nämlich: Aussonderungen, Fusionen und Gründungen von neuen Gesellschaften.

Unsere Kompetenz haben wir sowohl bei den M&A Prozessen (Fusionen und Übernahmen) sensu stricte, als auch bei den Unternehmensverkäufen (asset deal) bestätigt. Dabei vertreten wir unsere Mandanten vor den Wettbewerbsschutzbehörden.

Vergabe- und Vertragsordnung

Nicht nur die öffentlich-rechtlichen Anstalten und manche Unternehmen (Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Telekommunikationssektor) sind zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtet. Im Laufe der Vergabeverfahren muss jedes Unternehmen die dort bestimmten Normen befolgen.

Unser Angebot für Unternehmer umfasst eine spezialisierte Beratung in diesem Rechtsbereich. Dies beinhaltet sowohl die Betreuung der Auftraggeber in der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren, als auch der Unternehmer, die ihre Angebote abgeben wollen.

Wir vertreten unsere Mandanten bei Verfahren vor den zuständigen Behörden und Gerichte.

Energie

Die Rechtsbetreuung der Unternehmen aus der Energiebranche gehört zum Kernbereich unserer Aktivität.

Die Stammmandanten der Kanzlei beschäftigen sich mit der Herstellung und Vertrieb von Elektrizität und Wärmeenergie, sowie mit der Erdölverarbeitung und Treibstoffvertrieb.

Unseren Juristen sind alltäglich bei verschiedenen Energieprojekten engagiert. Sie beschäftigen sich mit Projekten, die die nationale Energiesicherheit gewährleisten. 

Zu unserer Pflichten gehört nicht nur Beratung aber auch die Schulung der Unternehmer aus dieser Branche.

Immobilien

Wir sind auch im polnischen Immobilienmarkt aktiv tätig. Der Ver- und Ankauf von Grundstücken wurde zum Hauptpunkt unserer Beratung.

In diesem Bereich arbeiten wir mit Notaren aus Danzig, Warschau und anderer Städten.

Wir haben unsere Kompetenz u.a. in der Vertretung von Auslandsmandanten vor dem Innenministerium bei der Erlangung von Immobilien in Polen bestätigt. Bestimmte Einschränkungen in diesem Bereich sind immer noch trotz des EU-Beitritts Polens gültig.

Investitionsbetreuung. FIDIC.

Der Investitionsprozess kann als ein gutes Beispiel der gleichzeitigen Anwendung von verschiedenen Rechtsnormen dienen. Dies betrifft sowohl den Bauherrn als auch den Bauunternehmer.

Während eines jeden Bauprozesses sollten die strickten Regeln der Bau-, Zivil-, Arbeits-, Umweltschutz-, und Denkmalschutzrechts sowie der anderen bindenden Gesetze befolgt werden. Die Auswahl der Baufirma erfolgt oft nach der Vergabe- und Vertragsordnung. 

Jeder Teilnehmer des Investitionsprozesses sollte über eine professionelle Rechtsberatung verfügen. Dies schützt die Partei vor allem vor den rechtswidrigen Handlungen anderer Prozessbeteiligten und ermöglicht, falls nötig, die Ergreifung von angemessenen Rechtsschutzmittel.

Wir beraten insbesondere aufgrund der FIDIC-Musterverträge. Unsere Juristen nahmen an mehreren Schullungen aus dieser Branche teil. Unsere Kanzlei hat insbesondere eine auf FIDIC Verträge gezielte Schulung in der Zusammenarbeit mit dem polnischen „ Verein der Ingenieuren, Berater und Sachverständiger“ (SIDIR) durchgeführt.

Unsere Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwendung der FIDIC-Verträge ermöglicht uns eine verantwortungsvolle Beratung in diesem Bereich.

Aussenhandel

Der internationale Warenverkehr zeichnet sich mit seinen spezifischen rechtlichen Bedingungen aus. 

Die nationalen Regeln des „Internationalen Privatrechts“ verlieren immer mehr an ihrer Bedeutung. Sie werden in zunehmenden Umfang mit den internationalen Normen (Übereinkommen) sowie Gemeinschaftsrecht (EU-Übereinkommen, Verordnungen) ersetzt.

Im internationalen Handel sollte man besondere Aufmerksamkeit auf die Rechtswahl, effektive Sicherung der eventuellen Forderungen, angepassten Zahlungsformen sowie auf den Gerichtsstand und Beilegung der Rechtsstreitigkeiten legen. Manche Transaktionen erfordern eine gesonderte Analyse der fremden Rechtsordnung wegen der Unterschiede in der Zulässigkeit des Vertragsschluss, der verlangten Form, der Willenserklärung (z.B. Ausstellung eines Wechsels) oder anderer Fragen. Besondere Probleme tauchen auf wenn die Zoll- und Akzisevorschriften in Betracht angewendet werden.

Geschicklichkeit in der Anwendung der INCOTERMS Formeln, Erfahrung im Bereich des internationalen Gütetransports, sowie fundierte Sprachkenntnisse und unsere Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwaltskanzleien aus der EUROJURIS International, ermöglichen uns die Herausforderungen des Außenhandels erfolgreich zu bewältigen.

Logistik und Beförderung

Logistik und Beförderung begleiten ständig den Innen- und Außenhandel. Dadurch gehören diese Bereiche zum natürlichen Interesse unserer Mandanten.

Dank der langjährigen Betreuung der Mandanten aus dieser Branche, weist unsere Kanzlei eine enorme Erfahrung in den Fragen der Beförderung von Güter auf Land Wasser und Schiene (inländisch sowie CMR) auf. 

Gewerblicher Rechtschutz und Uhrheberechte

Die Fragen des geistigen Eigentums und Patentschutzes, der  Veräußerung von Urheberrechten sowie die Gewährleistung des Informationsschutzes gehören zum Bestandteil nahezu eines jeden Vertrags zwischen den Unternehmer. So weisen die Probleme des gewerblichen Rechtsschutzes einen universalen Charakter auf. 

Die Unternehmen verstehen immer besser das Bedürfnis eines effektiven Schutzes der Uhrheberrechte, Gewährleistung der Vertraulichkeit von Information, des Markenzeichens, Erfindungen, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster. Demzufolge steigt die Anzahl der Streitigkeiten wegen der Missbrauchs der Immaterialgüterrechte. 

In diesem Bereich arbeiten wir auch mit landesweit anerkannten juristischen Koryphäen und Sachverständiger zusammen.

Persönlicher Datenschutz

Die Problematik des Persönlichen Datenschutzes weist einen universalen Charakter auf. Ungeachtet des Wirtschaftsbereichs, ist die Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Dies umfasst technische Mittel, Festlegung der bestimmten internen Regel und Dokumente in Bezug auf die Verarbeitung, sowie Anmeldungspflichten.

Wir haben Modele erarbeitet, die mehrmals bei unseren Mandanten implementiert wurden. Die nachträglichen Kontrollen haben die Erfüllung der gesetzlichen Regeln bestätigt.

Wettbewerb- und Verbraucherschutz

Die Problematik des Wettbewerbs betrifft nicht nur die Unternehmen mit der herrschenden Marktstellung. 

Vorhaben eines Zusammenschlusses von lokalen Firmen, Bestimmung von Festpreisen, eine gegen die gute Sitten verstoßende Werbung - solche Situationen können als Beispiele der potentiellen Anknüpfung jedes Unternehmers an das Wettbewerbsrecht dienen.

Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann zu erheblichen rechtlichen Folgen führen. Aus diesem Grund nahmen wir in unserem Angebot auch die Fragen dieses Rechtsgebietes in Betracht.

Internationales Zivilverfahren

Die Vertretung unserer Mandanten in den Streitverfahren erfordert fundierte Kenntnisse im Bereich des internationalen Zivilverfahrens.

Nahezu jeder Geschäftskontakt mit einem ausländischen Partner erfordert die Bestimmung des für die Zusammenarbeit anwendbaren Rechts und Gerichtsstandes für die potentiellen Streitigkeiten. 

Im Fall der Einreichung der Klage im falschen Land muss der Unternehmer mit wesentlichen Folgen rechnen.

Wenn beiden Parteien aus den verschiedenen Ländern kommen, müssen auch die speziellen Verfahrensnormen eingehalten werden.

Seitdem der Unternehmer im polnischen Zivilverfahren als Profi betrachtet wird, spielt die entsprechende Rechtsbetreuung in jeder Streitigkeit eine äußerst wichtige Rolle. 

Wir arbeiten mit mehreren ausländischen Rechtsanwaltskanzleien nah zusammen, was uns die Betreuung von Streitigkeiten in ganz Europa und außerhalb des Kontinents ermöglicht.

Streitschlichtung

Die meisten Streite können gelöst werden, ohne dass ein Gericht engagiert wird. Die Parteien sind aber oftmals unfähig ihren Konflikt einvernehmlich abzuschließen. Dies hat verschiedene Gründe.

Sehr oft können wir die tatsächlichen Interessen nicht richtig kommunizieren. Der Wille zur Lösungsfindung wird nicht selten durch Emotionen verdeckt. Manchmal fehlt auch die Fähigkeit einer unparteiischen Beurteilung der Situation. Sogar Profis im Wirtschaftsverkehr scheitern in ihrer Bestrebung Berater in der eigenen Sache zu werden.

Einen solchen Bedürfnisse kommt die Mediation entgegen – private, geheime Verhandlungen der Streitgegner unter der Beteiligung eines unabhängigen Vermittlers. Der Vermittler vertritt keinen der Streitgegner. Zu seinen Pflichten gehört die Organisierung und Moderierung der Verhandlungen; er hilft den Parteien ihre Interessen auszudrücken und dadurch die Schlichtungsfelder zu definieren.

Besonders wichtig sind die rechtlichen Folgen der Streitschlichtung. Die in diesem informellen Verfahren geschlossene Abmachung hat nach der gerichtlichen Anerkennung Rechtskraft eines gerichtlichen Vergleichs. Die Verweigerung ihrer Erfüllung kann zur Gerichtsvollstreckung führen.

Unsere Juristen handeln erfolgreich als Mediatoren. 

Arbeitsrecht

Das Unternehmen besteht nicht nur aus dem Kapital, aber auch aus seinem Personal. Die Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gehören demnach zum Interessenbereich jeder Firma.

Unsere Kanzlei verfügt über praktische Erfahrung im Schutz der Arbeitgeberrechte. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. 

Wir vertreten die Arbeitsgeber in den Arbeitsverfahren, darunter auch mit Beteiligungen der Gewerkschaften.

Steuerberatung

Eine effektive Unternehmerbetreuung erfordert die Berücksichtigung der Steuerfragen.

Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen, darunter mit Spezialisten im Bereich des Zoll- und Akziserechts. 

Dadurch bieten wir unseren Mandanten steuerrechtliche Optimalisierung ihren wirtschaftlichen Vorhaben an. Wir vertreten Unternehmer erfolgreich in den Verfahren vor Finanzbehörden sowie Verwaltungsgerichten.