Die Teilnahme an der Netzwerk von EUROJURIS International erfordert die Einhaltung der Mindeststandards, die in sog. „10 Richtlinien“ definiert wurden
Jeder Jurist ist verpflichtet die Regel der „Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union“ einzuhalten, und zwar auch wenn sie von den nationalen Anwaltskammern nicht anerkannt wurde. Jede Kanzlei soll im besten Interesse des Mandanten handeln.
In den Notfällen ist die Anfrage des Mandanten oder anderer Kanzlei ohne unnötige Verzögerung zu beantworten, je nach Charakter der Sache.
Binnen 24 Stunden von dem Erhalt der Anfrage soll die Kanzlei den Antragssteller durch E-Mail oder Telefax über das Folgende informieren:
Binnen 5 Arbeitstagen von dem Erhalt der Anfrage soll die Kanzlei dem Antragssteller durch E-Mail oder Telefax die folgende Informationen übergeben
Sollte die Kanzlei die Führung der Sache abweisen, ist sie verpflichtet dem Antraggeber bei der Suche der Rechtsbetreuung Hilfe zu leisten
Die durch die anderen EUROJURIS International Firmen weitergeleiteten Mandanten sollten mit denselben Mindeststandards betreut werden, wie sie die Kernmandanten der Kanzlei genießen. Die Kanzlei soll ohne Verzögerung:
Sollte der gefragte Anwalt nicht erreichbar sein, ist seine Kanzlei verpflichtet die erhaltene Anfrage an ihm weiterzureichen. Ist der Anwalt weiterhin unerreichbar sollte der Antragsteller darüber informiert werden.
Jede Kanzlei ist verpflichtet alle tätigen Anwälte mit einer professionellen Versicherung auszustatten.
Jede nationale Organisation soll die EUROJURIS International über die Höhe der Pflichtversicherung im Lande informieren, sowie sicherstellen, dass die professionelle Versicherung jeder Mitgliedfirma zumindest 375.000 EUR beträgt.
Sollte die Erfüllung des Auftrags ein Risiko der Überschreitung der Versicherungsdeckung aufzeigen, ist die Kanzlei verpflichtet darüber den Mandanten zu informieren.
Die professionelle Erfahrung und Wissen der engagierten Juristen sollen dem Charakter und Schwierigkeit des Auftrags entsprechen.
Die Mitgliedsfirmen sollen über einen ständigen Zugang zu den entsprechenden und aktuellen Rechtsquellen verfügen. Darüber hinaus sollen alle Juristen an den Schullungen teilnehmen, damit ihre Kenntnisse in dem von ihnen ausgeübten Bereich dem aktuellen Stand des Rechts entsprechen.
Jede Firma sollte ihren eigenen Juristen ein Schulungsprogramm anbieten.
Das Verwaltungs- und Sekretariatpersonal der Mitgliedsfirmen sollte auch entsprechend ausgebildet werden.
Jede Kanzlei soll imstande sein die Mandanten in zumindest einer Fremdsprache zu betreuen.
Im Rahmen des Sekretariats soll zumindest eine Person fähig sein in einer Fremdsprache zu kommunizieren. Dies ist unentbehrlich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Kommunikation der Aufträge und Informationen zu den zuständigen Personen.
Jede Kanzlei sowie die nationale Organisation soll einen Qualitätsmanager einstellen, der zum Erlass der Instruktionen im Bereich des Qualitätsstandards in den Firmen befugt wird.
Jede nationale Organisation soll ein Handbuch über das Qualitätsmanagement für ihre Mitgliedsfirmen erarbeiten.
Jede Mitgliedsfirma bereitet ein eigenes Handbuch des Qualitätsmanagements dessen Kopie dem Qualitätsmanager der nationalen Organisation übergeben werden soll.
Alle Mitgliedsfirmen erstellen eigenen Handlungsprozeduren für den Fall der Reklamation des Mandanten oder anderen Mitgliedsfirmen.
Die Mitgliedfirmen sollen über die entsprechenden Kommunikationsmittel verfügen, wie u.a.: Telefon, Telefax und E-Mail. Die Kommunikationsmittel sollen in jeder Mitgliedsfirma nach den eigenen Kontrollmetoden überwacht werden.
Die Qualitätshandbücher werden durch den Qualitätsmanager der nationalen Organisation geprüft.
Der Audit und Prüfung sollen die Richtlinien der nationalen Organisation berücksichtigen. Die Nachprüfung wird lediglich die Handbücher und Richtlinien betreffen, nie aber die Rechtsberatung. Die Mitgliedfirmen und Juristen werden die Richtlinien und Handbücher zu den Ergebnissen der Nachprüfung anpassen.
Sollte der Auditor den Zugang zu den vertraulichen Informationen verlangen, ist die Genehmigung des Mandanten vorab einzuholen. Solcher Zugang ist dann nach der Erlangung der schriftlichen Vertraulichkeitserklärung des Auditors zu geben.
Alle Marketingmaßnahmen sollen die ethischen Standards berücksichtigen.
Die Kanzlei kann sich auf ihre Mitgliedschaft in der EUROJURIS erst nach der Überprüfung des Handbuchs durch die nationale Organisation und Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung durch alle Juristen berufen.