Allgemeines
So nennen wir in unserer Terminologie alle Mandanten die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Im Rahmen der Rechtsbetreuung von Privatpersonen und Behörden bieten wir insbesondere folgende Dienste an:
- laufende Rechtsberatung,
- Anfertigung der Rechtsgutachten,
- rechtliche Überprüfung der Verträge, Anträge und anderen Schriftstücken,
- Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Im diesem Bereich spielen folgenden Rechtsgebiete eine wichtige Rolle:
- Vergabe- und Vertragsordnung,
- Immobilien,
- Schadensersatzansprüche und Versicherungen,
- Verbraucherschutz,
- Arbeitsrecht,
- Mediation,
- Vollstreckung,
- Erbrecht.
Wir arbeiten auch mit Fachanwälten im Strafrecht nah zusammen, so dass unseren Mandanten eine umfassende Deckung ihrer Probleme angeboten werden kann.
Vergabe- und Vertragsordnung
Unser Angebot umfasst eine spezialisierte Beratung in diesem Rechtsbereich. Dies beinhaltet sowohl die Betreuung der Auftraggeber in der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren, als auch der Unternehmer, die ihre Angebote abgeben wollen.
Wir vertreten unsere Mandanten vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Immobilien
Die Entscheidung über den Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Grundstücks oder Hauses gehört zu den wichtigsten Entschlüssen vieler Mandanten. Der Erwerb ist regelmäßig mit einem Bankkredit und einer Hypothekenbelastung verbunden.
In der Praxis beobachten wir, dass Käufer schwerwiegende Fehler begehen. Sehr oft wird die Bedeutung der Vorverträge unterschätzt, wobei sie die Grundregeln der Transaktion fixieren. Die Käufer prüfen den Rechtsstand der Immobilien nicht, verlangen keine unbelastbare Eigentumsübergabe, missachten die Einträge im Grundbuch.
Aus diesem Grund haben wir den Immobilienverträgen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die gezielte Rechtsberatung ermöglicht unseren Mandanten die Einzelheiten eines solches Vorhabens zu verstehen und das damit verbundene Risiko richtig einzuschätzen. Dadurch wird die Entscheidung bewusst gefasst.
Schadensersatzansprüche und Versicherungen
Ein Schaden kann aus einer Reihe von Ereignisse entstehen: Autounfall, Produkthaftung, Diebstahl, Feuer, Nichterfüllung eines Vertrags, Verstoß gegen Urheberrechte usw. Die professionelle Rechtsbetreuung erweist sich oftmals für die fristgemäße und entsprechende Schadensdeckung unentbehrlich.
In der Praxis benötigt der Berechtigte einer rechtlichen Betreuung insbesondere, wenn der Streitgegner auch über eine professionelle Rechtsbeihilfe verfügt.
Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich in den außergerichtlichen Verhandlungen mit den Schadensersatzpflichtiger sowie Versicherungsgesellschaften.
Verbraucherschutz
Wenn man im Laden einkauft, kommt selten die Überlegung, dass man zum „Verbraucher“ wird und dadurch bestimmte Rechte und Pflichten gelten.
Im Falle des Fernkaufs, wie z.B. per Internet, sind wir unter bestimmten Voraussetzungen zur 10-tägigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die ähnlichen Regeln betreffen auch bestimmte Verbraucherkredite.
Wir wurden mehrmals gefragt, ob
- eine defekte Ware dem Verkäufer zurückgegeben werden kann?
- die Nichtanerkennung der Reklamation begründet war?
- welcher Schutz steht dem Verbraucher im Falle des Fernkaufs?
Solche Fragen neigten uns zur umfassenden Beschäftigung mit diesem Bereich.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer gelten traditionell als die „schwächere“ Partei des Arbeitsverhältnisses. Auch eine langjähriges Arbeitsverhältnis, breite Ausbildung sowie Vertrauen des Arbeitgebers garantieren nicht immer die Einhaltung der Rechte des Arbeitnehmers. Aus diesem Grunde wurde dem Arbeitsnehmer durch das polnische Recht eine ganze Reihe von Schutzinstrumente gegeben.
Wir wurden mehrmals mit den folgenden Fragen beschäftigt:
- bin ich zu einer zusätzlichen Vergütung für die Überstunden berechtigt?
- war der Arbeitsgeber berechtigt mich "einfach so" zu feuern?
- steht mir ein Recht auf Jubiläumslohn zu?
- welchen Schadenersatz habe ich gegenüber meinen Arbeitsgeber für meine Einhaltung der Antikonkurrenzklausel?
Unsere Erfahrung in der Arbeitsgebervertretung wenden wir mit Erfolg bei der Beratung der anderen, schwächeren Partei des Arbeitsverhältnisses an.
Mediation
Die meisten Streite können gelöst werden, ohne dass ein Gericht engagiert wird. Die Parteien sind aber oftmals unfähig ihren Konflikt einvernehmlich abzuschließen. Dies hat verschiedene Gründe.
Sehr oft können wir die tatsächlichen Interessen nicht richtig kommunizieren. Der Wille zur Lösungsfindung wird nicht selten durch Emotionen verdeckt. Manchmal fehlt auch die Fähigkeit einer unparteiischen Beurteilung der Situation. Sogar Profis im Wirtschaftsverkehr scheitern in ihrer Bestrebung Berater in der eigenen Sache zu werden.
Einen solchen Bedürfnisse kommt die Mediation entgegen – private, geheime Verhandlungen der Streitgegner unter der Beteiligung eines unabhängigen Vermittlers. Der Vermittler vertritt keinen der Streitgegner. Zu seinen Pflichten gehört die Organisierung und Moderierung der Verhandlungen; er hilft den Parteien ihre Interessen auszudrücken und dadurch die Schlichtungsfelder zu definieren.
Besonders wichtig sind die rechtlichen Folgen der Streitschlichtung. Die in diesem informellen Verfahren geschlossene Abmachung hat nach der gerichtlichen Anerkennung Rechtskraft eines gerichtlichen Vergleichs. Die Verweigerung ihrer Erfüllung kann zur Gerichtsvollstreckung führen.
Unsere Juristen handeln erfolgreich als Mediatoren.
Vollsteckung
Ungeachtet dessen, wer zu unserem Schuldner geworden ist und woher die Forderung stammt, müssen wir manchmal auf die staatliche Hilfe greifen, um die Durchsetzung unserer Rechte zu gewährleisten.
Die Engagierung einer Rechtsanwaltskanzlei kann oftmals als ein Zeichen betrachtet werden, dass der Gläubiger entschlossen ist, die Sache dem Gericht zu übergeben. Der Rechtsberater handelt dabei nicht nur als ein Verhandlungsführer. Die Kanzlei organisiert mehrmals die Strategie der Vollstreckung. Unsere Betreuung ermöglicht den Mandanten die Dauer und Kosten des ganzen Verfahrens zu ersparen.
Wir ermutigen auch die Streitparteien unsere Streitschlichtungskenntnisse in Anspruch zu nehmen.
Erbrecht
Im Gegenteil zu den Kulturen des Fernostens, ist die Frage des Todes in der europäischen Kultur ein „Tabu“. Wir bereiten uns darauf nicht vor. Wir sprechen mit niemanden darüber.
Unser ganzes Vermögen kommt nichtsdestotrotz schließlich in die Hände der Erben. Deswegen ermutigen wir unsere Mandanten, dass Sie selbst entscheiden, wer die Früchte ihres Lebens genießen wird.
Dabei ist es durchaus angesagt sich mit den Regeln der Testamentanfertigung oder Erbsausschlagung vertraut zu machen. Das Erbrecht führt auch anderen Institutionen, wie z.B. Auflagen oder Vermächtnisse. Sie ermöglichen insbesondere den weiteren Unterhalt unserer Angehörigen und sogar unserer geliebten Tiere zu sichern.
Wir beraten nicht nur im Erbrecht, sondern helfen Streitigkeiten zu lösen. Sie können nicht nur bei der Erbteilung aber auch schon während der Bestimmung des Erbenkreises auftauchen.













